Zakat (Armenabgabe)
1. Zekat: wörtl. Bedeutung=Reinigung, Berakat(Fruchtbarkeit, reichl. Vorhandensein),
Vervielfältigung; wurde im zweiten Jahr des Hicri im Fastenmonat Ramadan Fard (Pflicht). Die Zekat wird
verglichen mit einem Baum, dem man im Frühjahr die Äste kürzt. Dieser wirkt zunächst kleiner,
jedoch während der Blütezeit wird er kräftiger u. fruchtbarer ebenso kann man dies auf das Vermögen
übertragen die Tätigkeit während des Frühjahres sollte man mit der Zekatabgabe zur rechten Zeit durchführen.
2. Vermögen: 4 Arten: Tiere /Gold,Silber und Geld/Handelswaren/landw. Erzeugnisse
3. Zekat-Zeitpunkt: Laufzeit ein Hicri-Jahr (354 bzw. 355 Tage) der Stichtag wird individuell festgelegt, am schönsten sollt man die Zekat während des Fastenmonat Ramadan verteilen.
4. Nisap = Bemessungsgrundlage des Zekats 96 gr Gold bzw. 672 gr. Silber
5. Existentielle Güter: Alle Güter die der Einzelne zum Leben benötigt. Diese können im angesichts der
sozialen und wirtschaftlichen Aspekte variieren. Sie teilen sich in drei Gruppen: Lebensmittel(dazu zählen auch Besteck, Teller, Töpfe die zur Zubereitung des Essens benötigt werden)/ Kleidung / Bleibe (Wohnung, Haus). Fortbewegungsmittel wie Pferd in unserer heutigen Zeit Auto, Werkzeuge zum Ausüben des Berufes und nützliche Bücher zählen ebenso zu den existentiellen Güter. Darauf fällt die Almosensteuer-Zekat nicht an.
6. Zekatberechtigt: muslimische Kranke(arbeitsunfähig), muslim. Behinderte, muslim Arme, die nicht mehr als den Nisap-Wert besitzen. Die arbeiten, aber dennoch Schwierigkeiten beim Decken ihrer existentiellen Bedürfnisse haben. Im Gegenzug nicht Zekatberechtigt hingegen sind die leibl. Eltern, Kinder, Großeltern,Enkelkinder, Ehemann bzw./und Ehefrau. Aber Schwiegertochter/-sohn, Schwiegereltern und Stiefkinder sind zekatberechtigt.
Berechnung des Zekats
1. Vierbeinige Tiere die im Jahr die häufigste Zeit auf Wiesen (ohne Entgelt) länger als ein Halbjahr
weiden. Tiere die des MILCHES wegen oder zur Züchtung gehalten werden. Tiere hingegen die zur
Fortbewegung oder zum Tragen von Lasten dienen werden nicht gleichbehandelt, darauf fällt eine
kleine Menge von 4,8 gr. Gold (oder Wert) an. Nach Vollendung eines Jahres beim Zekatstichtag und bei
Übersteigung der Bemessungsgrenze durch Gesmatwert=Menge der Tiere fällt Zekat an. Schafe und
Ziegen bei 40 eine/n Kühe, Büffel bei 30 ein Kalb, bei fünf Kamelen ein Schaf.
2. Gold, Silber (Geweicht) und Geld (Wert): Bei Übersteigung des Nisapwertes von 96 gr. Gold nach
Abzug der existentiellen Güter und Schulden/Darlehen (vor Zekatstichtag, die Schulden
nach Zekatstichtag dürfen nicht berücksichtigt werden)und nach Vollendund eines Jahres bei
Zakatstichtag muss beispielweise bei 40,-- DM eine DM gespendet werden, d. h. 1/40 bzw. 2,5 % von 100 %.
3. Handelswaren - Güter die für den Wiederverkauf eingekauft wurden. Güter die durch Schenkung, Erben
oder dergleichen, aber nicht durch Einkauf, erworben wurden und landw. Erzeugnisse
bleiben ausen vor. Auch wenn diese später zum Verkauf angeboten werden. Also reine Handelswaren - auch Erdöl, Mineralstoffe wie Salz, Kohle, Gold, Silber zählen dazu. Bei Übersteigung des
Nisapwertes nach Abzug des Eigenbedarfs/Schulden und bei Vollendung eines Hicrijahres fällt bei Zekatstichtag 1/40 stell Zekat an.
4. landwirtschaftliche Erzeugnisse: Alle Getreide-, Gemüse- und Obstsorten die durch Bewässerung
(Regenwasser und Flüsse) zustande gekommen sind. Hiervon fällt 1/10 tel an.
( Aus dem türkischen "Yeni Rehber Ansiklopedisi" übersetzt von Schwester Baria )